Zeit: | 22. Januar 2013, 20:15 Uhr |
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Veranstaltungsort: | Universitätsbibliothek, Holzgartenstr. 16, 70174 Stuttgart |
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Wer darf wählen? Dieser Frage geht Anna Goppel in ihrem Vortrag nach. Sie fragt, ob und unter welchen Bedingungen Migrantinnen im Einwanderungsland einen moralischen Anspruch auf Wahlrecht haben, und diskutiert, ausgehend von einer allgemeinen Begründung des moralischen Anspruchs auf Wahlrecht, verschiedene Bedingungen, wie eine gelungene Integration oder Kenntnis einer Landessprache, an die das Wahlrecht heute in der Regel geknüpft wird. Anna Goppel vertritt die These, dass diese Bedingungen als Bedingungen für die Vergabe des Wahlrechts moralisch nicht zu rechtfertigen sind. Migrantinnen stünde das Wahlrecht vielmehr zu, sobald wesentliche ihrer Lebensbereiche den Gesetzen eines Landes unterworfen sind und sie mindestens zwei bis drei Jahre in diesem Land leben werden. Die Diskussion stellt dabei nicht zuletzt Annahmen in Frage, die heute häufig hinsichtlich des Wahlrechts von Staatsbürgern vertreten werden.
Anna Goppel ist Oberassistentin am Ethik-Zentrum der Universität Zürich. Ihre Arbeitsschwerpunkte liegen in der politischen Philosophie, der Rechtsphilosophie und der Ethik. Gegenwärtig befasst sie sich besonders mit ethischen Fragen der Migration und der Integration sowie der internationalen Strafverfolgung.
Publikationen: Migration und Ethik, Paderborn: mentis 2012, (herausgegeben gemeinsam mit Andreas Cassee); Killing Terrorists. A Moral and Legal Analysis, Berlin: De Gruyter (im Erscheinen).